Taufe-Trauung - Beerdigung

Taufe

In unserer Kirchengemeinde werden in der Regel jeden dritten Sonntag im Monat im Gottesdienst um 10 Uhr Taufen angeboten. Den Tauftermin sollten die Eltern, bzw. Erziehungsberechtigten rechtzeitig mit dem Pfarramt, bzw. Kirchenbüro abstimmen. Der Taufe geht das Taufgespräch voraus, das die Eltern, und wenn möglich auch die Paten, mit dem Pastor durchführen. In diesem Gespräch geht es um die Bedeutung der Taufe, aber auch um die Aufgaben und Pflichten der Paten. Auch über den Ablauf des Gottesdienstes wird gesprochen. Die Paten vertreten bei der Taufe die christliche Gemeinde. Sie versprechen, alles dafür zu tun, dass das Kind im christlichen Glauben erzogen wird und gleichzeitig in die Gemeinde hineinwächst. Pate und Patin kann nur werden, wer Mitglied einer christlichen Kirche ist. Zum Taufgespräch sollten die Eltern die Kopie der Geburtsurkunde des Kindes, sowie, soweit vorhanden, das Stammbuch der Familie mitbringen. Außerdem benötigt die Kirchengemeinde von den Paten einen Patenschein, sofern die Patin oder der Pate aus einer anderen Kirchengemeinde als der heimischen kommt. Der Patenschein wird von dem Pfarramt kostenlos erstellt und gegebenenfalls der zu taufenden Gemeinde zugefaxt. Die Eltern sollten im Vorfeld der Taufe auch an den Taufspruch denken. Der Taufspruch ist ein Bibelwort, das über dem Leben des Täuflings stehen soll. In der Bibel finden sich eine Vielzahl von Taufsprüchen. Man kann auch im Internet fündig werden. Hilfestellung dazu gibt auf jeden Fall auch das Pfarramt. Seit einigen Jahren steht in unserer Kirche ein Taufbaum. Nach jeder Taufe wird eine "Frucht", die mit dem Namen und einem Foto des Täuflings versehen ist, in den Taufbaum gehängt. Das ist ein besonderes schönes Zeichen.
Quelle: privat

Trauung

Paare die eine kirchliche Trauung wünschen, melden sich rechtzeitig im Pfarramt oder Kirchenbüro an. Etwa zwei bis drei Wochen vor der Trauung bereitet das Paar mit dem Pastor in einem gemeinsamen Traugespräch den Gottesdienst vor. Persönliche Wünsche werden nach Möglichkeit aufgenommen. So können beispielsweise Freunde oder Verwandte (auch die Trauzeugen) den Gottesdienst durch Lesungen, Gebete oder Musik mitgestalten. Die Trauung in der Wohnortsgemeinde ist kostenlos. Andernorts können Nutzungsgebühren erhoben werden. Es ist guter Brauch, während des Gottesdienstes eine Geldsammlung (Kollekte) zu erbitten. Gerne beraten wir gemeinsam, wem dieses Geld zu Gute kommen soll. Grundsätzlich ist die Kollekte für kirchliche Zwecke gedacht. Wenn eine oder einer von den Brautleuten noch nicht getauft oder nicht mehr Mitglied der Kirche ist, laden wir herzlich dazu ein, über eine Erwachsenentaufe oder einen Wiedereintritt nachzudenken. Auch bislang ungetaufte Kinder können im Traugottesdienst getauft werden. Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist die Eheschließung auf dem Standesamt. Mindestens eine oder einer der Brautleute muss der evangelischen Kirche angehören, um dort getraut zu werden. Wenn das Brautpaar in einer anderen als der Wohnortsgemeinde heiratet, ist eine Mitgliedsbescheinigung (Dimissioriale) des heimischen Pfarramtes nötig.

Beerdigung

Menschen, die der Kirche als Mitglied angehören und versterben, haben das Recht eine christlich ausgerichtete Trauerfeier, sowie eine Beerdigung unter Gottes Wort und Segen zu bekommen. Eine Pflicht dazu gibt es allerdings nicht.

Wird bei Menschen, die aus der Kirche ausgetreten sind oder noch nie der Kirche angehört haben,  eine christliche Beerdigung gewünscht, so ist diese grundsätzlich abzulehnen. Jedoch kann eine seelsorgerliche Trauerfeier für die Hinterbliebenen, die Mitglieder der Kirche sind, angeboten werden. Diese kann folgendermaßen gestaltet werden: Zuerst findet die Beisetzung des/der Verstorbenen ohne geistlichen Beistand am Grab statt. Danach folgt die besagte seelsorgerliche Feier in der Kapelle.